Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft:
Novellierung vom 15.02.2024 - einschneidende Veränderungen zu den Modulen im Kontext zu der Unternehmenseinstufung - Förderquoten neu definiert -
Bis zu 10 Mio € Zuschuss pro Vorgang auch für Produktionsmaschinen | Förderungen bis zu 35% möglich, Standard KMU / nicht KMU 25% | BAFA Fördermodule 1 - 4 (5) | Einsatz von De-minimis und / oder AGVO Förderregelungen
Gegenstand der Förderung (Beispiele)
• Elektrische Motoren und Antriebe,
• Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung,
• Ventilatoren,
• Drucklufterzeuger, -trockner, übergeordnete Steuerung
• Wärmerückgewinnung bzw. Abwärmenutzung
• Dämmung von Anlagen bzw. Anlagenteilen,
• Frequenzumrichter
• BAFA zertifizierte Energiemanagementsoftware nach DIN EN ISO 50001
• Mess- und Sensortechnik, Steuerung- Regelungstechnik
• Technologieoffene Förderung zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz
Beispiele: - energieeffizienter Produktionsanlagen und Maschinen,
- energieeffiziente Prozessführung oder des Verfahrens,
- Verstromung von Abwärme (z.B. ORC-Technologie),
- hydraulische Optimierung, Erneuerung v. Druckluftleitungen
- bedarfsgerechte Abluftsteuerung u.v.m
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