Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude / Sanierung (Nichtwohngebäude)
Bis zu 15 Mio. Euro Zuschuss pro Vorgang | Förderungen von 15% bei Einzelmaßnahmen und bis zu 50% bei Heizungen mit regenerativen Energien möglich | KEIN Einsatz von De-minimis und / oder AGVO Förderregelungen | für Sanierung von nicht Wohn- Bestandsgebäuden älter 5 Jahre
Gegenstand der Förderung
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Anlagentechnik (außer Heizung)
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heiztechnik)
Heizungsoptimierung
Fachplanung und Baubegleitung
Umfeld Maßnahmen
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